Wie Sie wissen, können wir nur solche Leistungen mit der Krankenkasse abrechnen, die wir auch erbracht haben. Ein erster Fehltermin wird über Ihre Eigenbeteiligung abgedeckt. Ab dem zweiten Fehltermin, haben Sie hier die Möglichkeit (soweit vorhanden) einen Nachholtermin zu buchen.
Nachholtermine können wir nur dann vergeben, wenn Platz im Kurs vorhanden ist. Da die Rückbildungskurse in der Regel ausgebucht sind, sind wir darauf angewiesen, dass Sie uns Bescheid geben, falls Sie erkankt sind oder andere wichtige Termine Sie an der Teilnahme am Kurs hindern.
Hier geht es zu den aktuellen Kursterminen.
| Termin | Angebotsbezeichnung | Veranstaltungsort | Leiter | ||
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