Abrechnung von Hebammenleistungen nach der Geburt

Abrechnung von Hebammenleistungen nach der Geburt

Bitte buchen Sie bei uns keine Sprechstundentermine, wenn Sie am gleichen Tag schon eine Beratung (Telefonisch, per Video oder als Hausbesuch) von einer anderen Hebammen erhalten haben. Solche Beratungen können Sie bei uns nur als Selbstzahler buchen.

In den ersten zehn Tagen nach der Geburt kann Sie die Hebamme im Rahmen der Wochenbettbetreuung einmal, bei schwerwiegenden Störungen auch zweimal am Tag besuchen. Eine Abrechnung ist möglich nach der Entlassung aus dem Krankenhaus.

Danach haben Sie bis zum Ablauf von 12 Wochen (genau: 11 Wochen und 6 Tage) nach der Geburt weiterhin Anspruch auf Hebammenhilfe, allerdings nicht mehr täglich. Hebammenbesuche, die über den gesetzlich vorgesehenen Rahmen hinausgehen, müssen ärztlich verordnet werden. 

Auch nach diesen acht Wochen kann Ihre Hebamme Sie auf Kosten der Krankenkasse persönlich oder telefonisch (jeweils höchstens sechsmal) bei Stillproblemen bzw. Ernährungsproblemen Ihres Kindes beraten. Dies gilt bis zum Ende des 12. Lebensmonats.

Als Privatversicherte erkundigen Sie sich bitte, in welchem Umfang Hebammenleistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden.

Für Leistungen, die wir nicht mit der Krankenkasse abrechnen können, weill Sie schon von einer anderen Hebamme abgerechnet wurden oder weil Sie uns falsche Angabgen gemacht haben, berechnen wir Ihnen untenstehende Gebühren. Für Selbstzahlerinnen gelten dieselben Sätze.

  • Beratung 5 bis 10 Minuten: 10 EUR
  • Beratung 11 bis 20 Minuten: 20 EUR
  • Beratung 21 bis 41 Minuten: 40 EUR
  • Beratung länger als 40 Min:  pro Minute 1 EUR 

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