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Elterngeldrechner

Seit dem 8. Dezember 2006 steht im Internet der Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereit. Werdende Väter und Mütter geben die Daten ein, die notwendig sind, um die voraussichtliche Höhe des Elterngeldanspruchs zu berechnen. Das Angebot hilft werdenden Eltern und Frauen und Männern mit Kinderwunsch bei der gemeinsamen Planung der ersten Zeit nach der Geburt des Kindes.

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Mit dem Elterngeldrechner können junge Paare klar erkennen, dass das neue Elterngeld die wirtschaftliche Grundlage der Familie sichert, wenn auch der besser verdienende Partner für eine Zeit die Betreuung des Kindes übernehmen will. Für Frauen und Männer, deren Kind ab dem 1. Januar 2007 geboren wird, tritt das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgelds. Das Elterngeld ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro. Für nicht erwerbstätige Väter und Mütter gibt es ein Mindestelterngeld von 300 Euro. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit einer Mehrlingsgeburt wird das Elterngeld erhöht.

Der Elterngeldrechner macht deutlich, was die gesetzliche Regelung für die Eltern konkret bedeutet. Die Berechnung des Elterngeldanspruchs erfolgt in fünf Schritten: Zuerst werden notwendige allgemeine Angaben erfragt. In einem zweiten Schritt ist das Einkommen vor der Geburt einzugeben. Dann erscheint der anzunehmende Elterngeldanspruch als Zwischenergebnis, worauf noch der gewünschte Bezugszeitraum auszuwählen ist. Will eine Person Elterngeld beziehen und nebenbei noch in Teilzeit arbeiten, muss sie in einem vierten Schritt eingeben, welches Einkommen aus der Tätigkeit sie für diese Zeit erwartet. Am Ende steht eine ausdruckbare Übersicht, aus der hervorgeht, wie viel Elterngeld den Vätern und Müttern in den einzelnen Monaten voraussichtlich zusteht. Neben einer ausführlichen steht auch eine pauschalere Schnellberechnung zur Verfügung.

Achtung: Der Elterngeldrechner kann keine rechtsverbindlichen Auskünfte liefern.

Die endgültige Entscheidung über das zustehende Elterngeld bleibt einzig der zuständigen Elterngeldstelle vorbehalten, bei der nach der Geburt des Kindes auch der Antrag auf Elterngeld zu stellen ist! Die von den Landesregierungen bestimmten Elterngeldstellen sind voraussichtlich die bisher für das Erziehungsgeld zuständigen Stellen. Eine Liste dieser Stellen sowie weitere Informationen über das Elterngeld finden Sie ebenfalls unter www.bmfsfj.de/elterngeldrechner.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 8.12.2006

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